Die Geltendmachung von Personenschäden und Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall

Bei unfallbedingten Personenschäden ist die Betreuung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt von besonderer Bedeutung. Oftmals, und zwar gerade bei Verletzungen mit einem größeren Ausmaß, sind die Ansprüche komplex und sollten daher durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft werden, welcher sich auch mit der Thematik der Personenschäden intensiv befasst hat. Gerade hierbei besteht leider oftmals die Gefahr, nicht alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer auszureizen.

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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Krefeld

Grundsätze der Mandatsbearbeitung sind zu beachten!

Unter den Personenschäden zählt man alle Ansprüche, welche aus einer Verletzung des Körpers entstehen können. Hierzu zählen neben dem bekannten Schmerzensgeldanspruch die Ansprüche auf den Ersatz eines Verdienstausfalles, eines Haushaltsführungsschadens und weiterer Ansprüche, wie etwa vermehrte Bedürfnisse. Gerade bei den Personenschäden sind dabei vertiefte Kenntnisse bei der Geltendmachung von Wichtigkeit. Der Mandant erwartet insbesonderer bei Personenschäden ein sachgerechtes auf sein Verletzungsbild angepasstes Ergebnis. Angesichts dessen sollte die Geltendmachung von Personenschäden gegenüber der gegnerischen Versicherung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgenommen werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Anwalt auch die notwendige Kenntnisse hierfür aufweist und nicht nebenbei Personenschäden in seiner Kanzlei anbietet. In diesem Falle drohen erhebliche Verluste bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Oftmals begnügt man sich mit Schmerzensgeld und einer Abfindung. Hierbei werden weitere Ansprüche, wie z.B. Haushaltsführungsschaden außen vor gelassen. Oftmals fehlt es an den notwendigen Kenntnissen. Auch die Problematik der Verjährung oder der immaterielle Vorbehalt für Zukunftsschäden werden leider nicht beachtet mit der Folge von nicht unerheblichen Verlusten von Ansprüchen für den Geschädigten. Auch Besonderheiten bei Schäden mit Verschlechterungspotential werden nicht ausreichend überprüft und führen zu erheblichen finanziellen Nachteilen.

 

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Kanzleiteam für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem unfallbedingten Personenschaden beiseite. Scheuen Sie sich nicht, meine Kanzlei für eine kostenlose Anfrage zu kontaktieren. Gerne erörtere ich Ihren Fall und gebe auch eine Ersteinschätzung über die weitere Vorgehensweise. Mit meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen bereits in einem Telefonat erläutern, welche Ansprüche im Falle eines Verschuldens der Gegenseite durchgesetzt werden können.

Gerne nehme ich mir für Ihren Fall die notwendige Zeit.

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht