Die Trennung der Eheleute

Eine Trennung der Eheleute hat noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf eine Änderung der Steuerklasse. Erst auf den auf den Trennungsvollzug folgendem Jahr muss die Steuerklasse geändert werden.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld hilft rund um die Trennung der Eheleute und ihre Folgen.

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Die Trennung führt auch nicht zu dem Verlust des Krankenversicherungsschutzes. Auch während der Trennungsphase sind die Kinder und der unterhaltsberechtigte Partner auch weiterhin bei dem Unterhaltspflichtigen versichert. Insbesondere die Kinder sind, wenn ein Elternteil Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, durch die Familienversicherung nach § 10 SGB  weiterhin kostenfrei mitversichert. Bei Beamten besteht die Beihilfeberechtigung auch für den unterhaltsberechtigten Partner weiterhin fort.

Unterhalt und Trennung

Durch die Trennung kommt § 1361 BGB zur Anwendung. Danach kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Hierbei spricht man von Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Ehescheidung. Eine bis dahin erfolgte Titulierung des Trennungsunterhalts findet mit Rechtskraft der Ehescheidung sein Ende. Nach Rechtskraft der Scheidung spricht man vom nachehelichen Unterhalt. Bei der Prüfung des nachehelichen Unterhalts ist insbesondere der Grundsatz der Eigenverantwortung von wesentlicher Bedeutung.

Erbrechtliche Auswirkungen bei der Trennung

Das Getrenntleben nach den Vorschriften des § 1567 BGB hat noch keine unmittelbare Konsequenz auf das Erbrecht. Allerdings sollte der Mandant zwecks Vermeidung von Nachteilen dazu übergehen, erbrechtliche Konsequenzen schon bei der Trennungsphase zu vermeiden. Es bedarf eine Änderung der gesetzlichen Erbfolge, z.B. in dem der Erblasser dem Erbberechtigten auf den Pflichtteil setzt. Liegt bereits ein Testament vor, muss dieses widerrufen werden. Erst durch die Zustellung der Ehescheidung wird der andere Ehepartner erbrechtlich ausgeschlossen. Dies jedoch unter der Bedingung, dass die gesetzlichen Vorgaben der Ehescheidungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch das gesetzliche Pflichtteilsrecht entfällt im Falle der Zustellung eines schlüssigen Scheidungsantrages.

Lebensversicherungen und Trennung

Auch im Falle von Lebensversicherungen ist es wichtig,  die Bezugsberechtigung durch einen Widerruf zu ändern. Dies muss ausdrücklich gegenüber dem Versicherer erklärt werden.

Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich an. Ich helfe gerne.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld

Pigaris