Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

Der Verkehrsunfall

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Verkehrsunfall? Und nun?

Die allgemeine Verkehrsunfallentwicklung im Land NRW hat auch im letzten Jahr einen Zuwachs von Verkehrsunfällen verbuchen können. Obwohl die Stadt Krefeld im Gegensatz zu anderen Städten lediglich einen unbedeutenden Anstieg von Verkehrsopfern in den letzten Jahren zu verzeichnen hatte, bleibt für jeden Verkehrsteilnehmer dennoch die Gefahr in einem Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Wie verhalte ich mich vor Ort bei einem Verkehrsunfall?

Nun, in diesem Falle stellt sich zwingend die Frage, wie man sich in dieser, zwischenzeitlich nicht mehr als Ausnahmefall zu sehenden Situation verhalten muss. Nach Sicherung der Unfallstelle und etwaigem Anruf der Polizei oder des Rettungswagens ist es unbedingt erforderlich, kühlen Kopf zu bewahren und sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern lassen. In diesem Zusammenhang sollte man sowohl gegenüber dem Unfallgegner als auch gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten Schuldanerkenntnisse vermeiden. Da häufig der Polizeibericht und die dabei erfolgte Vergabe der sog. Ordnungsnummern von wesentlicher Bedeutung für die Schuldfrage sein können, ist es ratsam, das Kollisionsbild der Fahrzeuge, unverändert zu belassen. Falls die aneinander stoßenden Fahrzeuge aufgrund des fließenden Verkehrs dennoch bewegt werden müssen, empfiehlt es sich, die Unfallsituation fotografisch oder durch Anfertigung einer Unfallskizze für die Polizei festzuhalten. Die Unfallsituation kann auch durch ein Stück Kreide unmittelbar auf dem Asphalt dokumentiert werden.

Vorsicht vor sog. Unfallhelfern

Vor Ort empfiehlt es sich fernerhin sich nicht von „Unfallhelfern“, wie etwa Abschleppunternehmer oder Werkstätten, welche Ihnen günstige Angebote unterbreiten wollen, beeinflussen zu lassen. Diese sind in der Regel darauf aus, Profit aus Ihrem Unfall zu schlagen. Dies gilt auch oft für den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der Sie an eine Werkstatt oder einen Sachverständigen verweisen will. Denken Sie daran, die gegnerische Versicherung ist stets interessiert, die Regulierung Ihres Schadens so gering wie möglich zu halten. Auch bei eingetretenem Personenschaden, wie etwa einem Schleudertrauma, werden von den Versicherern bei der ersten Regulierung Beträge angeboten, welcher unter Umständen nicht das tatsächlich angemessene Schmerzensgeld wiedergeben.

Um die Chancengleichheit zu wahren und seine Schadenspostionen auch entsprechend gegenüber dem Versicherer durchsetzen zu können, sollten Sie als Unfallbeteiligter bereits frühzeitig die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Werden die Kosten eines Rechtsanwalts übernommen?

Denken Sie stets daran, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer im Falle des gegnerischen Alleinverschuldens auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes übernehmen muss. Es handelt sich dabei um einen mittelbaren Folgeschaden, welcher im Rahmen der Haftung von dem Schadenverursacher und dessen Haftpflichtversicherung zu tragen ist.

Rechtsanwalt Pigaris, Fachanwalt für Verkehrsrecht